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Voraussetzung für einen Einzug

  • Bei einer gesetzlichen Betreuung bedarf es der Zustimmung des Betreuers im Rahmen seiner Aufgabenkreise.
  • Die Finanzierung des Lebensunterhaltes des/der Bewerbers/Bewerberin muss gesichert sein.
  • Vom zuständigen Sozialamt und/oder vom Kostenträger des zuständigen überörtlichen Trägers der Sozialhilfe muss die Zustimmung zur Aufnahme in das Betreute (Einzel-)Wohnen vorliegen.

Räumlichkeiten

1-Zimmer-Appartements mit Dusche und Balkon in der Nähe der Einrichtung.

Angemietete Ein- oder Mehrzimmerwohnungen im Stadtgebiet von Straubing. Die Möblierung und Ausstattung der Wohnräume liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Mieters. Im Bedarfsfall erhält er Unterstützung durch die Mitarbeiter des Betreuten Wohnens.

  

 

 

Anmeldung:

Barmherzige Brüder

Äußere Passauer Straße 60

94315 Straubing

Telefon: 09421/978-0

Telefax: 09421/978-109

E-Mail: geschaeftsfuehrer@barmherzige-straubing.de

oder

Frau Astrid Hausladen

Telefon: 09421/978-8270


Betreutes Einzelwohnen

Sozialpädagogische Betreuung weitgehend selbstständiger Menschen mit Behinderungen, die einen geringen Hilfebedarf in ihrer Lebensbewältigung haben.




Leistungen der Barmherzigen Brüder Straubing

  • Die Barmherzigen Brüder Straubing leisten durch Mitarbeiter begleitende Beratung, Hilfe und Unterstützung.
  • Für die Betreuung des Menschen mit Behinderung ist ein Mitarbeiter mit einem gewissen Stundenumfang, je nach Genehmigung durch den Kostenträger, zuständig.
  • Regelmäßige Besuche zu Hause nach Absprache (Kontakt mindestens zweimal pro Woche).

Zusammen mit dem Menschen mit Behinderung und dem gesetzlichen Betreuer wird ein individueller Betreuungsplan erstellt und dessen Zielerreichungsgrad zu folgenden möglichen Betreuungsinhalten regelmäßig besprochen:

  • Persönliche Lebensgestaltung
  • Partnerschaft und/oder Rolle als Vater und Mutter
  • Lebenspraktischer Bereich (z.B. Einkaufen, Essenszubereitung)
  • Freizeit- und Urlaubsgestaltung
  • Integration in das örtliche Gemeinwesen (z.B. Vereine, Kirchengemeinde)
  • Vermittlung zusätzlicher Hilfen (z.B. Organisation von Transportdiensten)
  • Vermittlung bei Konflikten
  • Arbeitsplatz (z.B. Suche, Vermittlung, Kontakte)
  • Behördenangelegenheiten (z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Renten etc.)
  • Haushalts- und Wirtschaftsführung

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