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Tätigkeitsbezeichnungen

 

Auch übliche Berufsbe-

zeichnungen / Synonyme:

  • Erzieher/in (Heilpädagogik)
  • Heilerzieher/in
  • Pfleger/in - Heilerziehung
     

Berufsbezeichnung in

englischer Sprache:

  • Curative educating nurse (m/f)
     

Berufsbezeichnung in

französischer Sprache:

  • Infirmier/Infirmière - éducation thérapeutique
     

Bitte beachten Sie: Die oben genannten fremdsprachigen Berufsbezeichnungen dienen lediglich dem Vergleich und der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Daher sind Inhalte und Abschlüsse nicht identisch oder miteinander vergleichbar.

 


Der Beruf des/der Heilerziehungspflegers/in

Aufgaben und Tätigkeiten

Die erzieherischen und pflegerischen Tätigkeiten von Heilerziehungspflegern und Heilerziehungspflegerinnen sowie von Heilerziehern und Heilerzieherinnen erstrecken sich auf sämtliche Lebensbereiche behinderter Menschen. Ihr Umfang ist von der Art und Ausprägung der Behinderung sowie von der jeweiligen Unterbringung der behinderten Menschen (beispielsweise im Krankenhaus, im Wohnheim oder zu Hause) abhängig. Die pflegerischen Maßnahmen orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der zu pflegenden Person.

Heilerziehungspfleger/innen sowie Heilerzieher/innen begleiten und unterstützen die ihnen anvertrauten behinderten Menschen mit dem Ziel, diese zur Selbstständigkeit zu erziehen - beispielsweise im hauswirtschaftlichen Bereich. Sie pflegen Schwerstbehinderte, auch bettlägerige und kranke behinderte Menschen, und sie sorgen für deren körperliche Hygiene und angemessene Bekleidung. Durch eine individuelle Betreuung versuchen sie, Verhaltensstörungen abzubauen sowie Eigenständigkeit und Leistungsvermögen zu fördern. Die Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten gehört ebenso zu ihrem Aufgabenbereich wie die Förderung der sozialen und beruflichen Eingliederung der behinderten Menschen. Heilerziehungshelfer/innen unterstützen ihre Arbeit.


Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)

Heilerziehungspfleger/innen sowie Heilerzieher/innen sind für die Pflege, Erziehung, Förderung und Unterstützung von geistig, körperlich, seelisch und mehrfach behinderten Menschen aller Altersgruppen zuständig und erleichtern deren soziale und berufliche Eingliederung.

Sie arbeiten in der Regel für Einrichtungen des Sozial- und Pflegewesens.

Zu ihren Aufgaben gehört die ganzheitliche Begleitung, Förderung, Bildung, Erziehung, Beratung, Pflege und assistierende Hilfe für Menschen mit Behinderung. Für die Bewältigung dieser Aufgaben ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Team und Fachdiensten anderer Einrichtungen notwendig. Grundlage einer solchen Arbeit ist es, eigenes Handeln immer wieder neu zu hinterfragen und zu überdenken.

Nicht alle der genannten Aufgaben beziehen sich unmittelbar auf die Person des behinderten Menschen: Heilerziehungspfleger/innen sowie Heilerzieher/innen wirken auch bei der konkreten Gestaltung der Lebensumwelt mit. Erziehen und Pflegen sind dabei untrennbar miteinander verbunden, werden jedoch je nach Grad der vorliegenden Behinderung unterschiedlich gewichtet.

Heilerziehungspfleger/innen sowie Heilerzieher/innen tragen die unmittelbare pädagogisch-pflegerische Verantwortung für eine Gruppe behinderter Menschen aller Altersstufen und Behinderungsgrade. Ihre Verantwortung umfasst sowohl die Sorge für das leibliche Wohl als auch die Förderung der persönlichen Entwicklung und der Gemeinschaftsfähigkeit. Voraussetzung für das Erreichen dieser Ziele ist eine Atmosphäre der Geborgenheit, des Sich-Wohl- und -Sicher-Fühlens. Solch eine Atmosphäre zu schaffen, ist deshalb eine der bedeutendsten und wichtigsten Aufgaben.

Aus einer ganzheitlichen Sicht des behinderten Menschen ordnen Heilerziehungspfleger/innen sowie Heilerzieher/innen die Hilfen der Fachdienste in deren alltäglichen Lebensablauf ein. Sie erstellen beispielsweise Förderpläne und führen diese gemeinsam mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen anderer beteiligter Berufsgruppen durch. Sie können auch bei therapeutischen Maßnahmen der Fachdienste mitwirken und diese gegebenenfalls fortführen. Ziel dieser Bemühungen ist es, den behinderten Menschen zur größtmöglichen Selbstständigkeit, zu sinnerfülltem Leben und zur Eingliederung in die Gemeinschaft zu führen.

Bei ihren Tätigkeiten berücksichtigen Heilerziehungspfleger/innen sowie Heilerzieher/innen die Art und den Grad der jeweiligen Behinderung. Sie aktivieren die noch vorhandenen Fähigkeiten und geben Hilfe zur Selbsthilfe. Sie achten auf die Erhaltung der Eigenständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen.


Aufgaben und Tätigkeiten (Liste)

 

  • Menschen mit Behinderung pflegen und betreuen
    • Menschen mit Behinderungen in allen Situationen des Alltags, die diese nicht selbst erledigen können, helfen und unterstützen
    • Menschen mit Behinderungen weitestgehende Selbstständigkeit ermöglichen
    • Für Hygiene und Bekleidung der behinderten Menschen sorgen
    • Maßnahmen der Grundpflege bei Kranken und Bettlägerigen durchführen
    • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten ausführen
    • Entwicklungsberichte erstellen
    • Medikamente nach ärztlicher Verordnung registrieren, verwahren, bestellen und ausgeben
    • Aufsichtspflicht durchführen
       
  • Menschen mit Behinderung in ihrer individuellen Entwicklung fördern
    • Förderpläne, beispielsweise im lebenspraktischen, musischen und sozialen Bereich, erstellen und führen
    • Pädagogische Hilfen für Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten durchführen
    • Therapeutische Maßnahmen anregen, organisieren und unterstützen
    • Therapeutische Programme und schulische Bemühungen unterstützen
    • Berufliche Eingliederung, auch auf dem freien Arbeitsmarkt unterstützen
    • Eigenverantwortlichkeit des behinderten Menschen durch geeignete Maßnahmen stärken
    • Selbstständig lebende behinderte Menschen individuell betreuen
    • Nachbetreuung und Begleitung beim Übergang in eine weitgehend selbstständige Wohn- und Lebensform übernehmen
       
  • Menschen mit Behinderung innerhalb von Wohn- und Arbeitsgruppen pflegen und betreuen
    • Gruppenmilieu, in dem sich der Mensch mit Behinderungen wohlfühlt, schaffen
    • Hobby- und Freizeitaktivitäten unterstützen, anregen und umsetzen
    • Künstlerisch-musische Aktivitäten, wie beispielsweise Singen, Musizieren und Werken, fördern
    • Gruppen- sowie heimübergreifende Veranstaltungen wie Feste und Feiern organisieren und gestalten
       
  • Menschen mit Behinderung in das gesellschaftliche Umfeld integrieren und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen
    • Beziehungen mit den Angehörigen der betreuten Personen, wie Eltern, Verwandte und Freunde, anbahnen und unterstützen
    • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen, beispielsweise Tag der offenen Tür in Einrichtungen; dabei informative Gespräche mit Besuchern und Interessenten führen
       

Spezialisierungen

Charakteristisch für die Kerntätigkeit von Heilerziehungspflegern und Heilerziehungspflegerinnen sowie Heilerziehern und Heilerzieherinnen sind folgende Aufgabenbereiche/Funktionen:

  • Aufsicht, Leitung
  • Aus- und Fortbildung
  • Beratung
  • Betreuung
     

Nach ihrer Ausbildung spezialisieren sich Heilerziehungspfleger/innen sowie Heilerzieher/innen gegebenenfalls auf bestimmte Tätigkeitsfelder, z.B.:

  • Frühförderung
  • Integrative und Sonder-Kindergärten
  • Tagesstätten
  • Rehabilitationskliniken
  • Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
  • Werkstätten für behinderte Menschen
  • Pflegeanstalten für behinderte Menschen
  • Alten- und Altenpflegeheime
  • Psychiatrie
     

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (http://berufenet.arbeitsamt.de/)

 


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